Schöffen: Zu alt, zu rechts, zu ‚klüngelig‘?

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Guten Tag!

Lassen Sie uns heute mit dem Grundgesetz starten, genau genommen mit Artikel 20, Absatz 2. Dort steht der für eine Demokratie nicht ganz unwichtige Satz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ In diesem Jahr ist er besonders wichtig. Und das liegt nicht nur an den anstehenden Wahlen in Bremen, Schleswig-Holstein, Bayern und Hessen. Das liegt auch daran, dass 2023 das Wahljahr der Schöff:innen ist.  

Schöff:innen, das wissen Sie sicherlich, sind ehrenamtliche Richter:innen an den Amts- und Landgerichten. Sie sind keine Juristen, sondern Laien auf der Richterbank. Sie sollen einen Querschnitt der Gesellschaft vor Gericht abbilden und haben mit ihrer Stimme direkten Einfluss auf das Urteil – sie können die Berufsrichter:innen sogar überstimmen. Derzeit werden etwa 60.000 Schöff:innen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht.

Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es bei Wahl und Zusammensetzung der Schöff:innen drei Probleme – oder eher: Thesen – , über die die deutsche Medienlandschaft mal sehr ausführlich und mal wenig bis gar nicht berichtet. Diese drei schauen wir uns heute an. Was ist tatsächlich ein Problem? Gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land?

Die Thesen

1. Es fehlt insbesondere in Großstädten an Bewerber:innen. Auf dem Land sind fehlende Freiwillige dagegen kaum ein Problem.

2. Rechte Netzwerke versuchen gezielt, diese Lücken zu schließen und das System der Schöff:innen zu unterwandern.

3. Sowohl bei den Vorschlägen von möglichen Schöf:innen als auch bei ihrer Wahl nehmen Parteien eine relativ große Rolle ein. Gewählt wird, wer bekannt ist.

Sie finden, solche Fenster nerven?

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