Recht auf lahmes Internet? – Oder: Was der Universaldienst Breitband tatsächlich bringt.

Guten Tag!
Kennen Sie noch studiVZ? Ist wie Facebook, nur ohne Marc Zuckerberg und mittlerweile offline. Das Beste an studiVZ waren die Gruppen. Es gab solche wie „Morgens Elmex, abends Aronal: mal was riskieren“ oder auch „Dinge, die ein Dorfkind nicht sagt“.
„Wahre Dorfkinder gucken Videos in 144p“ war ein Spruch aus der Gruppe. Ganz ehrlich: Ich wäre damals über eine Auflösung von 144 Pixel froh gewesen. Über den Ladebalken kam ich selten hinaus. 15 Jahre später hat sich trotz hehrer Versprechungen nicht viel geändert. Vielerorts – oder besser: vielerdorfs – ist das Internet nicht nur quälend langsam. Es ist auch unfassbar teuer. Bei mir im Münsterland kommen aktuell 8,5 Mbit/s im Download und ganze 5 im Upload an. Was der ganze Spaß kostet, mag ich gar nicht öffentlich schreiben …
Aber: Besserung scheint in Sicht! Die Große Koalition hatte im vergangenen Jahr die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf den Weg gebracht – und damit das „Recht auf schnelles Internet“. Wo die Netzbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen nicht selbst ausbauen, soll ein Anschluss eingefordert werden können. Für Verbraucher:innen entsteht der Anspruch auf schnelles Internet dann, wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Unterversorgung in einem bestimmten Gebiet feststellt. Dann kann die BNetzA ein Unternehmen zum Ausbau verpflichten. Universaldienst heißt dieser Anspruch korrekt (siehe Kasten). Bezahlt werden soll der Ausbau aus einem Fonds, in den Netzbetreiber und Messengerdienste wie WhatsApp einzahlen, berichtet das IT-Magazin „heise online“.
Anspruch auf schnelles Internet kommt
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