„Landgrabbing“ auf dem Land: Alles nur Spekulation?

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Wenn beim Amtsgericht in Wennigsen am Deister in Niedersachsen über den Kauf eines Ackers entschieden wird, interessiert das hierzulande so gut wie niemanden. So war es auch im April dieses Jahres, als es vor eben jenem Amtsgericht um den Verkauf von 3 ha Ackerland in Barsinghausen ging und das Gericht dem Eigentümerwechsel nicht zustimmte.

Dieser Einspruch wurde erst jetzt, gut vier Monate später, bekannt und zog in Niedersachsen größere Kreise. Denn durch Recherchen des regionalen Politikjournals „Rundblick“ wurde bekannt, wer denn da Ackerland kaufen wollte und das Placet des Wennigser Amtsgerichtes nicht erhielt: die „SAG Agrargesellschaft mbH & Co KG“.

Wer steckt hinter der „SAG Agrargesellschaft?“

Dieses Unternehmen ist im Handelsregister als „gemischte Landwirtschaft“ einsortiert. Unternehmenszweck, so heißt es da, sei die „Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes sowie der Erwerb und die Verwaltung von landwirtschaftlichem Grundbesitz sowie die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand“ .

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