Kultur auf dem Land? Neuerdings steht sie im Gesetzbuch.

Woran denken Sie, wenn Sie diese vier Wörter hören: „Kultur im ländlichen Raum“? An Spielmannszüge, Volkstanz und Laientheater? An das Winterkonzert des Klassikorchesters in der Kirche? Oder eher an die Unbeschwertheit eines Sommertags mit den Kindern im Freilichttheater? Kommt Ihnen vielleicht das Programm des örtlichen Heimat- und Kulturvereins in den Sinn? Oder steht Ihnen Großes vor Augen: das Jazzfest in Gronau etwa, das wuchtige Heavy-Metal-Spektakel in Wacken oder das ländlich-exquisite Literaturfestival „Wege durch das Land“ im östlichen Westfalen?
Das alles gibt es – und noch vieles mehr. Kultur im ländlich-kleinstädtischen Raum hat tausend Gesichter. Neuerdings hat sie auch ein Gesetz, zumindest in NRW: Hier tritt ab 1. Januar 2022 ein nagelneues „Kulturgesetzbuch NRW“ in Kraft.
Oh je. Und das jetzt, wo die vielen tausend Gesichter der Kultur gerade sehr blass aussehen? Das Publikum fehlt. Der Applaus. Das Lampenfieber. Der Austausch hinterher. Die Proben vorher. Vieles, allzu vieles ist abgesagt, verschoben, geschlossen, ausgefallen. Nur das Virus ist (wieder) da. Freude kommt da nicht auf.
Herzlich Willkommen beim Landbrief:
Sie sind schon Landbrief-Abonnent:in? Super! Dann leiten Sie diese Mail doch gerne an alle Landinteressierte weiter. Wir freuen uns immer über neue Leser:innen!
Sie sind noch kein:e Landbrief-Abonnent:in? Kein Problem. Unter www.landbrief.de können Sie sich kostenfrei anmelden. Dann bekommen Sie den Landbrief immer mittwochs zugeschickt.
Wenig „Kohle“ für Landkultur
Sie finden, solche Fenster nerven?
Wir auch! Aber guter Journalismus kostet Geld - auch online. Wir brauchen daher ihre Unterstützung.
- Jeden letzten Mittwoch im Monat ausführlichen Landbrief per Mail erhalten
- Voller Zugriff auf alle Inhalte (inkl. Briefarchiv und Beiträge)
- 30 Tage kostenlos – dann 1€ pro Monat