Kükentöten verboten! – „Meilenstein für den Tierschutz“ oder Gesetz mit neuen Problemen?

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Ein (gar nicht mehr so ganz) neues Gesetz sorgt für Aufruhr in der Geflügelszene: Seit Anfang dieses Jahres ist das „Kükentöten“ in Deutschland verboten. So hat es das Bundesverwaltungsgericht 2019 entschieden. Bis dato wurden jährlich etwa 45 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen mit CO2 getötet. Diese müssen nun aufgezogen werden, sofern sie nicht durch Geschlechtsbestimmung im Ei vorher „aussortiert“ werden. Als „Meilenstein für den Tierschutz“ hat Ex-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner das Gesetz bezeichnet. Also alles bestens? Ende gut – alles gut?
Leider nein. Das können wir hier schon mal vorab verraten. Doch der Reihe nach.
Tiere töten aus „vernünftigem Grund“
Aus welchen Gründen Tiere überhaupt getötet werden dürfen, steht im Tierschutzgesetz. Und da gibt direkt der erste Paragraf Auskunft: Tiere dürfen nur aus einem „vernünftigen Grund“ getötet werden. Als eben dieser Grund kam bei männlichen Küken das wirtschaftliche Interesse zum Tragen. Denn die Aufzucht der Hähne ist ineffizient und unrentabel (mehr dazu unten im Abschnitt „Wieso keine:r die Hähne will“).
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