Grundsteuerreform. Oder: Was auf Grundstücks- und Immobilienbesitzer:innen zukommt.

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Guten Tag!

Besitzen Sie eine Immobilie oder ein Grundstück? Dann kommt Arbeit auf Sie zu. Und zwar in Form der Grundsteuerreform. Was in etwa so spaßig klingt wie „Steuererklärung“, hat auch ansonsten viel mit eben dieser gemeinsam. Denn alle Grundstückseigentümer:innen und Immobilienbesitzer:innen in Deutschland müssen zwischen Anfang Juli und Ende Oktober 2022 eine Erklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer abgeben – im Bürokratieslang: eine Feststellungserklärung. Dazu erhalten Sie ab Mai Post von ihrem zuständigen Finanzamt. Und das will vor allem eines von Ihnen: Daten. Aber wozu das Ganze? Was kommt da auf Sie zu? Und: Wird es künftig günstiger oder teurer? Wir erklären es.

Leichtere Kost gibt es dafür unter den Zugaben: Wir zeigen, wie Sie im schönen Rendsburg (für eingefleischte Brösel-Fans: das ist da, wo das „Werner-Gebiet“ Schleswig-Holsteins beginnt) das Landleben probeweise testen können, wie sich der Markt für Fleischalternativen 2021 entwickelt hat und wo Sie einen Podcast zum Thema „Grüne Gentechnik“ finden.

Grundsteuerreform: Um was geht es eigentlich?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequelle für Gemeinden. Allerdings wird sie auf Basis veralteter Grundstückswerte berechnet: Im Westen gehen diese auf Daten von 1964 zurück, im Osten auf welche von 1935. Mit der Realität haben diese nicht mehr viel gemein. Zudem spielt bei der Wertermittlung nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, nicht aber die Lage des Grundstücks.

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